Häufig gestellte Fragen
Hier werden Sie ein Teil der Antworten auf diejenigen Fragen finden, die Sie interessieren, sowie nützliche Links mit Informationen von den staatlichen Institutionen, die für die Übersetzungen und Legalisierungen von Dokumenten zuständig sind.
Häufig gestellte Fragen
Die Apostille (Französisch: apostille) ist eine besondere Bescheinigung mit Siegel zur Legalisierung eines Dokuments von dem Staat, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
Wenn das Dokument mit einer Apostille versehen ist, so wird keine weitere Legalisierung sowohl von dem Staat, in dem das Dokument ausgestellt wurde, als auch von allen weiteren Staaten des Haager Übereinkommens benötigt (Haager Übereinkommen von 5. Oktober 1961).
Das Ziel des Haager Übereinkommens ist die maximale Entlastung des internationalen Dokumentenverkehrs.
Die Form sowie der Inhalt der Apostille sind für alle Staaten des Haager Übereinkommens verbindlich.
Eine Apostille wird dann nicht benötigt, wenn zwischen Bulgarien und dem Staat, in dem das Dokument ausgestellt ist, einen Vertrag für Rechtshilfe unterschrieben wurde.
I. Das Justizministerium bescheinigt mithilfe einer Apostille die Akten der Gerichte und Notare.
II. Das Außenministerium bescheinigt mithilfe einer Apostille alle weitere öffentliche Akten, ausgenommen Qualifikationszeugnisse und Befähigungsnachweise.
1. Personenstandsurkunden und Wohnsitzanmeldungen, die von den Gemeinden ausgestellt sind.
2. Die unterschiedlichen Bescheinigungen, Zertifikate, Lizenzen usw., die von den unterschiedlichen Ministerien, staatlichen Agenturen und Ressorts ausgestellt sind.
3. Dokumente der staatlichen Sozialversicherung, des Nationalen Instituts für Statistik usw.
III. Anforderungen über die Anbringung einer Apostille durch das Außenministerium:
1. Um eine Apostille vom Außenministerium zu beantragen, müssen die von den zuständigen bulgarischen Behörden ausgestellten Dokumente folgendes besitzen:
а). Beglaubigung mit einem rechteckigen Originalstempel für Ausland, aufgedrückt von der ausstellenden Behörde;
б). Daneben ein Rundsiegel und die Unterschrift der bevollmächtigten Amtsperson.
2. Das Ministerium für Bildung beglaubigt mit einer Apostille die (Hoch-) Schulzeugnisse:
1. Bildungszeugnisse, Qualifikationszeugnisse und Befähigungsnachweise.
I. Fristen für die Anbringung einer APOSTILLE durch das Außenministerium:
1. Fälle mit normaler Dringlichkeit - 4 Werktage.
2. Eilige Fälle - 2 Werktage.
3. Expressfälle - 8 Stunden
II. Fristen für die Anbringung einer APOSTILLE durch das Justizministerium:
1. Fälle mit normaler Dringlichkeit - 3 Werktage.
III. Fristen für die Anbringung einer APOSTILLE durch das Ministerium für Bildung:
1. Fälle mit normaler Dringlichkeit - 7 Werktage.
Information über die Organe, die eine APOSTILLE ausstellen dürfen, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://www.hcch.net/index_en.php?act=authorities.listing
- Wenn Sie eine Muster der Apostille sehen möchten, dann folgen Sie den folgenden Link http://apostille.mfa.bg - APOSTILLE-Außenministerium
- Wenn Sie die durch das Außenministerium angebrachte Apostille prüfen möchten: http://apostille.mfa.bgAPOSTILLE-МВнР
- Wenn Sie die durch das Justizministerium angebrachte Apostille prüfen möchten: http://apostil.mjs.bg